Das Land Bremen will Gender im Arbeitsschutz als langfristige Strategie implementieren
Die bremische staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit hat am 10.06.2010 die Initative bestätigt, künftig bei der Umsetzung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit die Belange von Männern und Frauen zu berücksichtigen:
Bislang gilt die gesetzliche und politische Verpflichtung zur Anwendung des Gender Mainstreaming Prinzips in Deutschland nur für die Ebenen des staatlichen Handelns. In Betrieben und hier insbesondere im Bereich des Arbeitsschutzes sind Genderaspekte bisher kaum anzutreffen. Dabei sind nach wie vor Frauen und Männer in bestimmten Branchen häufiger beschäftigt (geschlechtsspezifische Arbeitsmarktsegregation) und damit auch häufiger bestimmten branchentypischen Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisiken am Arbeitsplatz ausgesetzt. Manche Gefahren und Belastungen werden dabei unterschätzt bzw. übersehen. Oft sind auch am Arbeitsplatz traditionelle Rollenzuschreibungen wirksam, die eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Frauen und für Männer erschweren und Handlungsmöglichkeiten einschränken.
Der gender-neutrale Arbeitsschutzansatz stellte bisher den "männlichen Durchschnittsarbeitnehmer" in den Mittelpunkt und wurde damit weder Frauen noch Männern, die nicht diesem Bild entsprechen, gerecht: Risken und Belastungen am Arbeitsplatz werden dabei unterschätzt oder gar nicht erst erkannt; Schutzmaßnahmen sind häufig nicht für alle Frauen und für alle Männer gleichermaßen wirksam.
Ein gender-gerechter Arbeitsschutzansatz nimmt auf unterschiedliche Arbeitssituationen von Frauen und von Männern und Geschlechterverhältnisse am Arbeitsplatz Rücksicht. Es wird die Vielzahl und Unterschiede innerhalb der Gruppen männlicher und weiblicher Arbeitnehmer/innen und reflektiert Rollenstereotypen betrachtet. Hierdurch soll erreicht werden, dass nicht zusätzliche oder neue Risken vor allem für Frauen, aber auch für "rollen-untypische" Männer entstehen. Durch den gender-gerechten Arbeitsschutzansatz soll vor allem bei der Gefährdungsbeurteilung erreicht werden, dass häufig auftretende Gefährdungen und Belastungen für Frauen oder für Männer rollentypisch berücksichtigt werden und so eine wirksame Gefahrenevaluierung (§ 4 Arbeitsschutzgesetz) zu unterstützen.
Die Handlungsfelder und Beschäftigungsmöglichkeiten besonders für Frauen, aber auch für Männer, die nicht dem "klassischen" Rollenbild entsprechen, können durch Einbeziehung der Genderperspektive erweitert und damit tradierten Rollenzuschreibungen am Arbeitsplatz entgegengewirkt werden. Das gilt auch im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Gleichzeitig wird der betriebliche Arbeitsschutzstandard für alle Beschäftigten wirksamer, wenn Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge gendergerecht für alle am Arbeitsplatz tätigen Menschen gestaltet werden und nicht, wie in der Vergangenheit meist üblich, am Maßstab eines "männlichen Durchschnittsarbeitnehmers" orientiert sind. Bremen strebt daher nunmehr an, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Interessensvertretungen als auch externe Beteiligte in den Diskussionsprozess zur Umsetzung der Genderperspektive einzubinden, um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten unabhängig von Geschlecht und Rollenzuschreibungen am Arbeitsplatz zu verbessern. Gleichzeitig wird Bremen diese Genderperspektive im Arbeitsschutz auf Bundesebene einbringen und zu der notwendigen Aufmerksamkeit führen.
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